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FR | 27. Oktober 2023
SA | 28. Oktober 2023
DI | 31. Oktober 2023
SA | 04. November 2023
Eine Reise in die Zukunft
Willkommen auf der Lieblingswelt!
Deine Reise in die musikalische Vergangenheit!
FR | 27. Oktober 2023
Live on Stage
VengaBoys
Lou Bega 
Culture Beat 
LayZee aka Mr. President 
Haddaway
Brooklyn Bounce 
Candela Squad 
Dein Erlebnis
  • Dresscode: 90's - neon, retro
  • Foodcourt mit Spezialitäten aus aller Welt
  • Aftershowparty inklusive
Veranstaltungsbeginn:
Ab 17.00 Uhr
Zeitreisen ist möglich!
Beim 90/2000er FLASHBACK begeben sich die Besucher der Lieblingswelt nicht nur in eine andere Galaxie sondern auch in eine andere Zeit! Mit an Bord sind etliche Ikonen der 90er & 2000er. Einsteigen, anschnallen und abheben!
 
Das italienische Hör- und Genusserlebnis!
SA | 28. Oktober 2023
Live on Stage
Ricchi e Poveri
Gemelli Diversi
Pino Barone Band

Hosted By:
Pino Barone 
Ale Zuber 

Supported by: 
La Bella Notte Italiana
Dein Erlebnis
  • Vielfältige Auswahl an Wein und italienischer Feinkost
  • Kaffevariationen und Dolce, so viel du willst 
  • Live Musik rundet das italienische Erlebnis mitten im Herbst perfekt ab
  • Aftershowparty inklusive  
Veranstaltungsbeginn:
Ab 15.00 Uhr
„La Festa Italiana“ – ein Tag der Musik und des maritimen Lebensgefühls. Vertraute Klänge nehmen die Besucher mit auf einen Trip ans Meer. Die Lieblingswelt verwandelt sich in ein idyllische Flaniermeile mit Marktständen, kulinarischen Köstlichkeiten und vielen Attraktionen. Auf der Bühne gibt es Live-Musik, die viele Generationen verbindet und aus Gästen Freunde macht. Die Reise beginnt am 28. Oktober!
Die grösste Halloween Party Frankens!
DI | 31. Oktober 2023
Line-Up
Indoor Halloween Club mit den besten DJs von 
Hit Radio N1, 98.6 Charivari, Radio Gong 97.1: 

Billy Billmaier
The Fabulous Beatmashers
Christof Öhm
Dein Erlebnis
  • Gruselfaktor: Extrem
  • Süßes und Saures
  • Schaurig schöne Deko
  • Kostümwettbewerb
  • Buntes Partymusik Programm
  • Gruselige Walking Acts 
Veranstaltungsbeginn:
Ab 18.00 Uhr
Es wird gruselig! Holt Euer furchteinflößendstes Kostüm heraus und werdet Teil der größten und verrücktesten Halloween Party, die Franken je gesehen hat. Euch erwarten jede Menge schaurig schöne Überraschungen, die besten Partyhits aus unterschiedlichen Jahrzehnten Musikgeschichte und Eure Lieblingssongs von heute.
Die Herbst-Sause live aus Nürnberg!
SA | 04. November 2023
Live on Stage
FINCH
DIE ATZEN
KNOSSI

Hosted by
Chris Mega
Dein Erlebnis
  • Top Acts aus der Sause Szene 
  • Foodcourt mit Spezialitäten aus aller Welt
  • Aftershowparty inklusive 
Veranstaltungsbeginn:
Ab 16.00 Uhr
Auf der Lieblingswelt weiß man einen ordentlichen Abriss ebenso zu schätzen wie bei uns auf der Erde. Darum gibt es am 4. November auf der Ramba Zamba Sause eine „Gute Laune Basstherapie“ vom Feinsten. Hüpfen, Singen, Eskalieren ausdrücklich erwünscht, wenn die Strobopopper vom Dienst aka „Die ATZEN“, „Finch“, und „Knossi“ einen Party-Kracher nach dem nächsten zum Besten geben und die Bühne dabei zu Kleinholz verarbeiten!
Ticket Kategorien
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  Stehplatz-Ticket

  • Zutritt zum Festivalgelände 
  • Eintritt zur offiziellen Aftershow-Party




  Sitzplatz-Ticket

  • Zutritt zum Festivalgelände
  • Ausgewählter Sitzplatz auf der Tribüne
  • Eintritt zur offiziellen Aftershow-Party


  VIP-Ticket

  • Zugang zum VIP Bereich
  • Reichhaltiges Buffet
  • Bier, Wein und alkoholfreie Getränke 
  • VIP Toiletten
  • Sitzmöglichkeiten
  • VIP Bar

KIA Metropol Arena
Die Kia Metropol Arena in Nürnberg ist eine moderne Veranstaltungshalle mit Platz für bis zu 4.000 Gäste. Die Halle ist geeignet für viele Benutzungszwecke mit einem hochauflösenden LED-Videowürfel und einer auf dem aktuellsten Stand gehaltenen Technikausstattung.
Unsere Partner
FAQs
Wie können wir dir helfen?
Gibt es eine Altersbegrenzung?
Zutritt zur Lieblingswelt ab 18 Jahren. 
Ab 16 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder volljährigen, erziehungsbeauftragten Person mit "Muttizettel" in ausgedruckter Form. Unter 16 Jahren kein Einlass. (Ausnahme La Festa Italiana)
Was darf ich mit in die Arena nehmen?
Handys, Geld-/Gürtelbeutel, Powerbanks und Taschen bis zur Größe DIN A4
Was darf ich nicht mitbringen?
Rucksäcke und Behältnisse aller Art größer als DIN A4
Wo kann ich parken?
Es steht nur eine begrenzte Anzahl Parkplätze im Umfeld der Arena zur Verfügung. Deshalb empfehlen wir dir die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.  
Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Arena ist fußläufig von den U-Bahn-Stationen Gustav-Adolf-Straße (U3) und Hohe Marter (U2) sowie der S-Bahn-Station Schweinau (S4) entfernt. Abstellplätze für Fahrräder gibt es unmittelbar neben der Arena.
Wo kann ich Übernachten?
Für Übernachtungen können wir den Festival-Gästen das Pillhofer in der Nürnberger Innenstadt ans Herz legen.
Infos, Preise & Buchung unter: https://www.bocksbeutelstube.de/hotel/
Kann ich die Arena verlassen und wieder kommen?
Solltest Du nach Eintritt, das Veranstaltungsgelände verlassen, ist der Wiedereintritt nicht möglich. Zum Veranstaltungsgelände gehört auch ein Outdoorbereich.
Wann beginnen die Veranstaltungen?
Die Veranstaltungszeiten kannst Du den jeweiligen Festivalinformationen entnehmen.
Gibt es Speisen und Getränke vor Ort?
Es wird vor Ort ein vielfältiges Speisen- und Getränkeangebot geben.
Kann ich Bargeldlos bezahlen?
Das bargeldlose Bezahlen an den Kiosken ist selbstverständlich möglich.
Ist die Veranstaltungsfläche barrierefrei?
Die KIA Metropol Arena ist Barrierefrei. Für die Veranstaltung stehen jeweils eine begrenzte Anzahl Rollstuhlplätze zur Verfügung.
Anreise
Wir empfehlen eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Arena ist fußläufig von den U-Bahn-Stationen Gustav-Adolf-Straße (U3) und Hohe Marter (U2) sowie der S-Bahn-Station Schweinau (S4) entfernt. Abstellplätze für Fahrräder gibt es unmittelbar neben der Arena.

Addresse: Dr.-Ingeborg-Bausenwein-Straße 1, 90431 Nürnberg

Email: lieblingswelt@werk-b.events

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  • DATENSCHUTZ
Datenschutz
1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

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Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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3. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz
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WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN
WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, 6 / 26 ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO). WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG 

werk:b events GmbH| Martin-Albert-Straße 1 | D-90491 Nürnberg 
Handelsregister: HRB 24566 
Registergericht: Nürnberg 
Vertreten durch: Christopher Dietz 

Kontakt 
Telefon: +49 (0) 911 - 366 336 – 0 | Telefax: +49 (0) 911 - 366 336 – 10 | E-Mail:info@werk-b.events 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: 
USt-IdNr. DE261274505 

Redaktionell Verantwortlicher:
werk:b events GmbH | Martin-Albert-Straße 1 | D-90491 Nürnberg 

EU-Streitschlichtung 
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:https://ec.europa.eu/consumers/odr/.UnsereE-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. 

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der werk :b events GmbH für Veranstaltungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der werk :b events GmbH gelten für den Erwerb von Tickets und den Besuch der von werk :b events allein oder zusammen mit örtlichen Veranstaltern durchgeführten Veranstaltungen. Beim Kauf von Tickets zu einer Veranstaltung finden zusätzlich etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen unserer offiziellen Ticketpartner Anwendung, über die das Ticket für die Veranstaltung gekauft wurde. Gleichzeitig gelten die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.

1. Geltungsbereich
Durch den Erwerb der Eintrittskarten werden vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltung nur zwischen Kartenkäufer*in (im folgenden auch „Besucher*in“ genannt) und der werk :b events GmbH (im Folgenden nur „Gesellschaft“ genannt) begründet.

2. Preise, Bestellvorgang, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1. Preise
Es gelten die jeweils von der Gesellschaft veröffentlichten Preise.

2.2. Bestellung
Tickets können nur bei der ticket i/O GmbH (www.ticket.io) erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ticket i/O GmbH. Diese sind für die ticket i/O GmbH unter https://lieblingswelt.ticket.io/terms/ abrufbar. 

2.3. Besuchsrecht
Durch den Erwerb einer oder mehrerer Eintrittskarten erwirbt der/die Besucher*in das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser AGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 6 („Besuchsrecht“). Die Gesellschaft erfüllt die ihr obliegenden vertraglichen Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts, indem sie einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Je Eintrittskarte ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Kein Eintritt unter 16 Jahren. Mit 16 oder 17 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer volljährigen, erziehungsberechtigten / beauftragten Aufsichtsperson gestattet. Die Gesellschaft wird auch dann von der Leistungspflicht gegenüber dem/der Besucher*in frei, wenn der/die Besucher*in bei Zutritt zum Veranstaltungsort kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat. Insbesondere will die Gesellschaft als Aussteller der Eintrittskarten, Zutritt zu Veranstaltungen nicht jedem/jeder Inhaber*in einer Eintrittskarte gewähren, sondern ein Besuchsrecht besteht nur im Rahmen dieser AGB.

3. Absage / Verlegung von Veranstaltungen
Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsort dem/der Besucher*in unter Berücksichtigung seiner/ihrer Interessen nicht zumutbar ist. Die Absage/Verlegung wird von der Gesellschaft unverzüglich über ihre Homepage und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk, die Homepages der Kartenverkaufsstelle und auf telefonische Anfrage bekanntgegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise pp.) werden dringend die Einsicht in die Homepages oder eine telefonische Anfrage bei der Gesellschaft am Tage der Veranstaltung empfohlen. Dem/der Besucher*in wird der volle Eintrittskartenpreis erstattet, jedoch nur gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten (keine Kopien). Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich. Weitere Aufwendungen, die dem/der Besucher*in aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu ersetzen sind, werden gegen Vorlage der Originalnachweise erstattet.

4. Haftung
Die vertragliche und gesetzliche Haftung von der Gesellschaft für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die die Gesellschaft vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit der Gesellschaft für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Gesellschaft. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Gesellschaft – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für die Gesellschaft bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung der Gesellschaft für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des/der Besuchers*in zuzurechnen sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung der Gesellschaft für ihre Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft.

5. Urheberrechte

5.1. Auf dem Veranstaltungsgelände sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen von den Künstlern und/oder von deren Darbietung aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

5.2. Bei Zuwiderhandlungen sind der Gesellschaft und das Sicherheitspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können von der Gesellschaft eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

6. Zutritt zur Veranstaltung

6.1. Veranstaltungsordnung
Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zur Veranstaltung unterliegt zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten und im Internet abrufbaren Veranstaltungsordnung.

6.2 Sicherheits- und Gesundheitskontrollen, Präventionsmaßnahmen
Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst statt. Darüberhinaus behält es sich die Gesellschaft vor, angemessene Gesundheitskontrollen, wie z.B. Temperaturmessungen zur Erkennung einer Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV2), durchzuführen. Die Gesellschaft kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zu entsprechen. Insbesondere kann die Gesellschaft Folgendes anordnen:
    a) Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen vor und auf dem Veranstaltungsgelände;

    b) Einhaltung von Hygieneregeln (Abstandsgebote, Desinfektionsmaßnahmen etc.) und Befolgen                eines Schutz-und/oder Hygienekonzepts;

    c) Mitwirkung an Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Messung der Körpertemperatur;

d) Mitteilung von personenbezogenen Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, vor der Anreise und vor dem Beginn der Veranstaltung, wobei der Veranstalter insbesondere - unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Datenschutzrechts - berechtigt ist, diese Daten an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) zu übermitteln;

e) Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis bzw. Ausschluss von infektiösen Krankheiten (z.B. dem SARS-CoV-2-Virus einschließlich mutierter Virusformen);

f) Vorlage von sonstigen Belegen und Nachweisen, die zur Beförderung sicherheits- oder gesundheitsbezogener Aspekte dienlich sind (z.B. Immunisierungsnachweis).

Die Besucher*innen haben den Anordnungen der Gesellschaft sowie den diesbezüglichen Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. Die Gesellschaft kann den Besuch der Veranstaltung oder den Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände davon abhängig machen, ob Anordnungen und Anweisungen entsprechend befolgt werden.

6.3 Zutrittsrecht
Grundsätzlich ist jeder/jede Besucher*in mit einem wirksam nach den Vorgaben von Ziffer 2.3 erworbenen Besuchsrecht zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. 

Der Zutritt zur Veranstaltung kann dennoch verweigert werden, wenn:
a)
der/die Besucher*in sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Veranstaltungsgeländes am oder nach dem Eingang einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner/ihrer Person und/oder seiner/ihrer mitgeführten Gegenstände zu unterziehen,

b) der/die Besucher*in eine erhöhte Körpertemperatur aufweist oder sich weigert, seine/ihre Körpertemperatur messen zu lassen, oder

c) der/die Besucher*in im Rahmen der selben Veranstaltung das umgrenzte Veranstaltungsgelände bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; es sei denn, der/die Besucher*in hat ein berechtigtes Interesse am Verlassen des Veranstaltungsgeländes (z.B. Notfall) und hat das Veranstaltungsgelände in Absprache mit dem zuständigen Sicherheitspersonal verlassen.

6.4 Hausrecht
Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der/die Besucher*in verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, der Gesellschaft und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

6.5 Ungebührliches Verhalten
Jeder/jede Besucher*in ist verpflichtet, sich beim Besuch der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der Gesellschaft, anderen Besuchern*innen und allen anderen bei der jeweiligen Veranstaltung anwesenden Personen nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Besuchern*innen gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten sind die Gesellschaft, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschädigungslos vom Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder Besucher*innen entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern und/oder sie des Platzes zu verweisen.Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Besucher*innen:

a) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten.

b) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen:
Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, illegale Drogen, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um den Veranstaltungsort, andere Besucher zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.

c) Es ist untersagt rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter mitzuführen, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese auf dem Veranstaltungsgelände unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.

d) Die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt.

7. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Die Gesellschaft kann die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum mit einschließen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der/die Besucher*in unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines/ihres Bildnisses und seiner/ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die von der Gesellschaft, deren Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein. Das bedeutet insbesondere, dass der/die Besucher*in der Gesellschaft und deren dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des/der Besucher*in in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des/der Besucher*in aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.

8. Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Veranstaltungsgelände

8.1 Erlaubte Mitnahme von Kleinbildkameras und Smartphones/Handys
Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Smartphones/Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art, wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Die Gesellschaft kann dem/der Besucher*in den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der/die Besucher*in nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurück zu lassen oder in den vorhandenen Schließfächern gebührenpflichtig zu deponieren (wobei keinerlei Ansprüche gegen die Gesellschaft wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes bestehen, sofern die Gesellschaft nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann).

8.2 Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen
Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei der Gesellschaft. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.

9. Hör- und sonstige Gesundheitsschäden 

9.1 Hör- und sonstige Gesundheitsschäden
Die Gesellschaft haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des/der Besucher*in zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Gehörschutz wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.

9.2 Infektionen mit dem Coronavirus
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des/der Besucher*in mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

10. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher*innen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

10.1. Sofern der/die Käufer*in Verbraucher*in ist und das Ticket online erworben hat, so weist die Gesellschaft darauf hin, dass die Europäische Kommission seit dem 15.02.2016 hier:https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Die E-Mailadresse der Gesellschaft lautet:info@werk-b.events.de.

10.2. Sofern der/die Besucher*in das Ticket nicht online erworben hat, so weist die Gesellschaft darauf hin, dass sie nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

10.3. Verbraucher*in ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 11. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gericht

11.1. Rechtswahl
Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

11.2 Erfüllungsort
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist der Sitz der Gesellschaft alleiniger Erfüllungsort (Nürnberg).

11.3 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB ergeben, ist — soweit zulässig — Nürnberg. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz von der Gesellschaft. Dies gilt auch, wenn der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss an einen Ort außerhalb Deutschlands verlegt oder wenn dessen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Gesellschaft  ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

12. Ergänzungen und Änderungen
Die Gesellschaft ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB und/oder die jeweils gültige Preisliste mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder — wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat — per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 13 genannte Kontaktadresse zu richten

13. Kontakt
Rückfragen zum Vertrag können über folgenden Kontakt an die Gesellschaft gerichtet werden: werk :b events GmbH, Martin-Albert-Straße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49 (0) 911-366 336-0, Fax:+49 (0) 911-366 336-10, Mail:info@werk-b.events.

14. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.
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